Ratgeber - Der Erste Weg
Das Bestattungsinstitut
Einkehr und Stille sind genauso wichtig zur Trauerbewältigung wie die aktive Beteiligung bei der Abwicklung des Todesfalls. Vieles muss nun erledigt werden, einiges oder alles kann Ihnen der Bestatter abnehmen. Den Umfang bestimmen Sie.
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Bei Krankenkasse abmelden
- Mit Lebensversicherung abrechnen
- Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden
- Vorschusszahlung bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Beim Arbeitgeber den Sterbefall melden
- Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
- Grabstelle und Bestattungsform mit Friedhofsverwaltung festlegen
- Sarg und Ausstattung auswählen
- Kranz- und Blumenbestellung für Aufbahrungsraum, Feierhalle, Sarg, Kapelle, Grab, Handsträuße, Dekoration (gerne auch mit persönlichen Dingen aus dem Umfeld des Verstorbenen)
- Waschen, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Musik, Redner)
- Terminvereinbarung mit Pfarrer oder freireligiösem Trauerredner zum Trauergespräch
- Todesanzeigen, Trauerkarten und spätere Danksagungen verfassen und aufgeben, Adressenliste (Verwandte, Freunde, Kollegen, Nachbarn) zusammenstellen
- Organisation des Traueressens, evtl. Übernachtungen planen
Was können Angehörige später erledigen?
- Rentenanspruch geltend machen
- Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen
- Wohnung kündigen, Übergabe regeln
- Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren
- Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen
- Gewerbe abmelden
- Versicherungen ab- oder ummelden
- Post umbestellen
- Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern
- Kondolenzen
- Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
- Mitgliedschaften und Abonnements kündigen
- Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuer-
- berater, Notar einschalten